Über den richtigen Umgang mit Kinderseelenmördern

Wenn es wieder einmal passiert ist, dann sind die meisten Politiker immer sehr betroffen. Dann schauen uns von den Titelseiten der Zeitungen wieder wochenlang zwei Kinderaugen an. Ab und zu zeigt eine Titelseite dann auch mal das Gesicht eines Mannes, der für alle Bürger gerade der Inbegriff des Bösen ist. Das Fernsehen sendet unentwegt die gleichen Bilder vom Tatort und vom Täter und wie ihn die Polizei abführt. Betroffene Nachbarn kommen zu Wort und die Familie des Opfers wird bedauert. Wenn sich dann die erste Wut unter der Bevölkerung gelegt hat, erzählen die Massenmedien die Lebensgeschichte des Täters. Häufig kommt dann ans Licht, dass dieser als Kind selbst einmal einem bösen Mann ausgeliefert gewesen war. Die meisten Politiker sind dann der Meinung, dass der arme Mensch eine gute Therapie braucht und für einige Jahre in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden muss. Das eigentliche Opfer, ein kleines Mädchen oder ein kleiner Junge, ist entweder auf grausame Art und Weise unter den Händen des Täters gestorben, oder hat lebenslang mit schlimmen seelischen Schmerzen zu kämpfen. Der Täter aber wird zum Opfer gemacht und kostet den Steuerzahler ab sofort eine Menge Geld. Als psychisch kranker Rechtsbrecher wird er nämlich in der kostenintensivsten Haftform überhaupt untergebracht – dem Maßregelvollzug. Dort gilt er nicht als „Häftling“ sondern als „Patient“ und wird umfassend psychologisch betreut. Eine abwechslungsreiche Freizeitbeschäftigung, warme Mahlzeiten und ein weiches Bett gehören genauso zu den Annehmlichkeiten der Einrichtung wie lange Gespräche mit verständnisvollen Betreuern und Ärzten.

Karl-Josef Laumann (Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW) bemerkte kürzlich: „Wir reden beim Maßregelvollzug über Tagessätze von durchschnittlich 240 Euro. Ein Maßregelvollzugsplatz kostet damit über 7000 Euro im Monat. Ich glaube, hier kann und muss gespart werden.“

Gespart werden kann hier auf unterschiedliche Art und Weise. Es gibt viele Menschen, die bei schweren Fällen von Kindesmissbrauch oder für Serienmörder die Todesstrafe fordern (siehe auch: Todesstrafe für Kindermörder ). Dieses deckt sich allerdings nicht mit dem Artikel 102 des Grundgesetzes. Dort heißt es nämlich: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Wenn man diesen Artikel 102 ändern möchte, braucht man eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, d.h. zwei Drittel (66%) der Bundestagsabgeordneten müssen „Ja“ sagen (zustimmen).

Ganz aktuell ist der Fall Werner K. aus dem brandenburgischen Joachimsthal. Werner K. ist ein verurteilter Sexualstraftäter, der vor acht Wochen aus der Haft entlassen wurde. Das letzte psychiatrische Gutachten über ihn ist 10 Jahre alt und beschreibt ihn als „fortdauernd gefährlich“. Eine Therapie hat dieser Mensch nie gemacht und behauptete stattdessen stets, dass er unschuldig verurteilt wurde. Nun hat ihn unser derzeitiges Rechtssystem wieder auf freien Fuß gesetzt. Daraufhin gründete sich in Joachimsthal die Bürgerinitiative „Werner K. muss weg“. Die besorgten Bürger halten regelmäßig Mahnwachen vor dem Haus ab, in dem der Mann wohnt. Um die Bevölkerung zu beruhigen, wird Werner K. nun rund um die Uhr von Polizeibeamten bewacht – auf Steuerzahlers Kosten natürlich.

In den USA werden Daten über Vergewaltiger, Pädophile und Kinderschänder gesammelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auf Weltnetz-Seiten wie „Parents for megans law“ ( hier klicken ) kann man Fotos, Namen und Adressen von verurteilten Sexualstraftätern abrufen. Die Methode ist ganz einfach: Man tippt eine Postleitzahl in den Computer ein und schon spuckt die Datei Listen einschlägig Vorbestrafter in der Nachbarschaft aus. In den USA sollen mittlerweile schon 540.000 Täter registriert sein.

„Deswegen kann es da nur eine Lösung geben: Wegschließen – und zwar für immer!“ Mit dieser Aussage über nichttherapierbare Sexualstraftäter hatte sich Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder eine alte Forderung der DVU zu Eigen gemacht. Bereits im März 2001 hatte ich genau dies im Landtag Brandenburg gefordert – und musste mich dafür von einem PDS-Abgeordneten (früher „SED“, heute: „Die Linke“) als Bestie beschimpfen lassen.

Für uns von der Deutschen Volksunion haben die Betreuung und die seelische sowie körperliche Genesung der Opfer von Sexualstraftaten absoluten Vorrang. Außerdem gilt dem Schutz der Jüngsten unseres Volkes, das höchste Maß an Aufmerksamkeit. Deshalb fordern wir ein grundlegendes Umdenken im Umgang mit Kinderschändern und Vergewaltigern. Für uns gilt: Opferschutz vor Täterschutz!

Die folgende Weltnetz-Seite sei jedem noch ans Herz gelegt: www.gegenMissbrauch.de

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